Do 17. Nov 2022, 17:48
So, machen wir mal Nägel mit Köpfen.
Nachdem sich der Feinstaubring nie wieder gemeldet hat, würde ich nun gerne einen e.V. in eigener Regie aufmachen.
Zur Gründung benötigt man 3 Personen. Um ihn rechtlich eintragen zu lassen benötigt man dann mindestens 7 Personen. Dies kostet einmalig 150.-Euro.
Hier ein WIKI zur Vereinsgründung:
https://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/leitfaden.htmDie Basis des gemeinnützigen Vereins beruht auf § 52 Absatz 23 AO.
Quelle:
https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2020/Abgabenordnung/Zweiter-Teil/Dritter-Abschnitt/Paragraf-52/ae-52.htmlDie Förderung von Freizeitaktivitäten außerhalb des Bereichs des Sports ist nur dann als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen, wenn die Freizeitaktivitäten hinsichtlich der Merkmale, die ihre steuerrechtliche Förderung rechtfertigen, mit den im Katalog des § 52 Abs. 2 Satz 1Nr. 23 AO genannten Freizeitgestaltungen identisch sind. Es reicht nicht aus, dass die Freizeitgestaltung sinnvoll und einer der in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO genannten ähnlich ist (BFH-Urteil vom 14.9.1994, I R 153/93, BStBl 1995 II S. 499). Die Förderung des Baus und Betriebs von Schiffs-, Auto-, Eisenbahn- und Drachenflugmodellen ist identisch im vorstehenden Sinne mit der Förderung des Modellflugs, die Förderung des CB-Funkens mit der Förderung des Amateurfunkens. Diese Zwecke sind deshalb als gemeinnützig anzuerkennen. Nicht identisch im vorstehenden Sinne mit den in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO genannten Freizeitaktivitäten und deshalb nicht als eigenständige gemeinnützige Zwecke anzuerkennen sind z. B. die Förderung des Amateurfilmens und -fotografierens, des Kochens, von Brett- und Kartenspielen und des Sammelns von Gegenständen, wie Briefmarken, Münzen und Autogrammkarten, sowie die Tätigkeit von Reise- und Touristik-, Sauna-, Geselligkeits-, Kosmetik-, und Oldtimer-Vereinen. Bei Vereinen, die das Amateurfilmen und -fotografieren fördern, und bei Oldtimer-Vereinen kann aber eine Steuerbegünstigung wegen der Förderung von Kunst oder (technischer) Kultur in Betracht kommen.
Als Satzung würde ich dieses Muster vorschlagen:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Mustersatzung_eines_Vereins.pdf?__blob=publicationFile&v=5Grundsätzlich müsste nicht jedes Mitglied aus dem Forum dem Verein beitreten, aber nur Mitglieder kämen dann in den Genuss kostenloser Veranstaltungen. Die Anderen müssen Eintritt / Verpflegung zahlen.
Ich denke, dass eine feste Location (mindestens 100m² Clubhaus) für Treffen mit der Monatsmiete zu teuer werden wird. Der Mitgliedsbeitrag sollte meiner Meinung nach ca. 20.- bis 30.- Euro/Monat nicht überschreiten um auf Akzeptanz bei den Mitgliedern zu hoffen.
Ich kontaktiere momentan Sporthallen/Gemeindehallen in Feuerbach, Weilimdorf, Zuffenhausen wo man 1 bis 2 Mal im Monat an Samstagen oder Sonntagen Treffen machen könnte. Keine Ahnung was so etwas kosten würde.
Was haltet Ihr davon?